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Ein Versicherungsmakler ist für die Vermittlung von Verträgen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft verantwortlich. Er muss versuchen, Verträge für seine Kunden zu finden, die den Verhältnissen derer entsprechen. Die Rechte und Pflichten der Versicherungsmakler, gegenüber Ihren Kunden, ergeben sich aus dem Maklervertrag. Auf jeden Fall ist der Makler verpflichtet, die Verträge gesetzmäßig und risikotechnisch einwandfrei abzuschließen. Er haftet bei falschen Angaben, fehlerhaften Verträgen und auch bei falschem Verhalten seiner Mitarbeiter. Deshalb muss er auch eine Vermögensschadenhaftpflichtver sicherung abgeschlossen haben.

Er ist ebenfalls nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern er muss als Sachverwalter seiner Kunden tätig sein. Der Versicherungsmakler muss außerdem die Betreuung, Verwaltung und Aktualisierung der Verträge gegenüber seiner Kunden durchführen. Um eine ausreichende Qualitätssicherung im Bereich der Versicherungsmakler zu gewährleisten, hat der GDV und der VDVM im Jahre 1980 einen Punktekatalog ausgehandelt, der 1981 in Kraft getreten ist. Dieser soll die Versicherungsnehmer schützen und einen fairen Wettbewerb bei den Versicherungsmaklern gewährleisten.

Der Versicherungsmakler darf bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Versicherungsvertrages, eine Vergütung, auch Courtage genannt, verlangen. Die Beratung des Versicherungsnehmers ist grundsätzlich kostenfrei. Kompetente Finanz- und Versicherungsmakler findet man bundesweit. Das Wissensmanagement James Versicherungsportal zum Beispiel stellt in seinem Branchenbuch Adressen und Kontaktdaten von Versicherungsmaklern und -agenten zur Verfügung und bietet darüber hinaus viele Informationen für alle Zielgruppen der Versicherungswirtschaft.