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auf einem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und einer privatrechtlichen Versicherungsgesellschaft basiert, sind die Vertrags- und Versicherungsbedingungen maßgeblich für den Verlauf der Versicherung und auch im Fall einer Kündigung
. In aller Regel sehen die Versicherungsverträge ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Eine ordentliche Kündigung ist meist zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres oder zu bestimmten Stichtagen möglich, entscheidend ist hierbei die Einhaltung der meist dreimonatigen Frist. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht. Hierbei kann die Kündigung meist innerhalb eines Monats nach Bekannt werden der Beitragsanpassung ausgesprochen werden. Im Gegensatz dazu kann der Versicherer keine Kündigung aussprechen, wobei die private Krankenversicherung in der Regel automatisch dann endet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.
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