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Private Krankenversicherung kündigen



Nachdem eine private Krankenversicherung auf einem Versicherungsvertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und einer privatrechtlichen Versicherungsgesellschaft basiert, sind die Vertrags- und Versicherungsbedingungen maßgeblich für den Verlauf der Versicherung und auch im Fall einer Kündigung . In aller Regel sehen die Versicherungsverträge ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Eine ordentliche Kündigung ist meist zum Ende eines Kalender- oder Versicherungsjahres oder zu bestimmten Stichtagen möglich, entscheidend ist hierbei die Einhaltung der meist dreimonatigen Frist. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht. Hierbei kann die Kündigung meist innerhalb eines Monats nach Bekannt werden der Beitragsanpassung ausgesprochen werden. Im Gegensatz dazu kann der Versicherer keine Kündigung aussprechen, wobei die private Krankenversicherung in der Regel automatisch dann endet, wenn der Versicherte wieder versicherungspflichtig wird.

Aufgrund der Wettbewerbssituation und immer wieder neuer Tarife kann es sich unter Umständen durchaus lohnen, die Krankenversicherung zu wechseln. Allerdings gilt es, dabei zwei wesentliche Punkte zu berücksichtigen. Zum einen nehmen Faktoren wie das Alter und der Gesundheitszustand direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. Je älter ein Versicherungsnehmer oder je höher sein Krankheitsrisiko ist, desto höher ist auch sein Beitrag. Zum anderen können Alterungsrückstellungen meist nicht zu einem anderen Versicherer mitgenommen werden.

Dies hat den Hintergrund, dass es sich bei den gebildeten Alterungsrückstellungen nicht um individuelles Guthaben, sondern um Guthaben handelt, das für jeweils eine Risikogruppe gebildet wird. Somit verbleiben die angesparten Alterungsrückstellungen in der jeweiligen Gruppe von Versicherten, auch wenn einer der Versicherungsnehmer durch beispielsweise eine Kündigung aus dieser Gruppe ausscheidet. Wichtig bei einer Kündigung ist zudem, dass diese erst dann ausgesprochen wird, wenn bereits die verbindliche Zusage einer anderen Versicherung vorliegt. Nur auf diese Weise kann ein nahtloser Versicherungsschutz in vollem Umfang gewährleistet werden. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass die private Krankenversicherung grundsätzlich die Möglichkeit hat, Anträge abzulehnen, bestimmte Leistungen aus dem Versicherungsschutz auszuschließen oder Risikozuschläge zu erheben, wenn sie ein erhöhtes Kostenrisiko durch die Aufnahme des Antragstellers erwartet. Überdies kann die private Krankenversicherung mit Wartezeiten oder Staffelungen für bestimmte Leistungen arbeiten. Es ist wichtig sich ausreichend über die private Krankenversicherung zu informieren. Das Leistungsangebot der verschiedenen Versicherungen variert teils stark und ein Versicherungsvergleich lohnt sich. Zum Thema Krankenkasse finden Sie im Internet viele hilfreiche Vergleichsrechner.