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Kfz-Versicherung
Die Teilnahme am Straßenverkehr mittels eines KFZ ist mit einer Reihe von notwendigen und optionalen Versicherungen verbunden und man muss seinen Pkw versichern.
Haftpflichtversicherung
Eigentlich Haftpflicht-Pflichtversicherung, da der Fahrzeugführer verpflichtet ist, für verursachte Schäden zu haften und das Fahrzeug zu versichern. Gab es früher Leistungsklassen als Bemessungsgrundlage, so ist heute die Schadensrelevanz des jeweiligen Fahrzeugtyps ausschlaggebend für die Beitragseinstufung. Darüber hinaus stuft der Versicherer den Versicherungsnehmer nach Schadenshäufigkeit mittels eines Prozent-Systems ein. Viele Versicherer bieten Vergünstigungen an, wenn der Versicherte Nutzungseinschränkungen (Jahreslaufleistung, Fahrerkreis) zustimmt, die die Schadensgefahr reduzieren.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Teilkasko versichert unabwendbare Schäden, die Vollkasko selbst verschuldete Unfälle. Letztere Versicherung wird in der Regel bei Fahrzeugfinanzierungen und Leasing vorausgesetzt.
Insassenschutz
In der Regel sind die Mitfahrer durch die Haftpflicht versichert. Allerdings bietet sich der Insassenschutz dann an, wenn regelmäßig Mitfahrer an Bord sind (z.B. Fahrgemeinschaften zur Arbeit/im Verein). Die Insassenschutzversicherung stellt im Falle des Falles die finanzielle Situation der Mitfahrer sicher, ohne auf den Prozessausgang nach einem Unfall zu warten.
Verkehrsrechtschutz
Deckt eventuell notwendige Anwalts-/Gerichtskosten ab. Ist empfehlenswert, da viele Fahrzeughalter bereits eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben und in der Regel nach einem Unfall umgehend einen Anwalt einschalten. |