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Bei der Haftpflicht für KFZ handelt es sich in der BRD und unzähligen anderen Ländern der Erde um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung.

Der Rahmen einer solchen Fahrzeugversicherung besteht jedoch nicht nur aus dieser gesetzlichen KFZ Haftpflicht, sondern aus einer ganzen Vielfalt an Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von einer solchen KFZ Versicherung abgewehrt werden - welches eine weitere wichtige Verpflichtung dieser Versicherungsart ist.

Die Kasko-Versicherung ist eine Zusatzversicherung im Teilbereich der Kraftfahrzeugversicherungen und wird in 2 Segmente unterteilt. Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Tätigung von Schäden am eigenen KFZ übernimmt. Jedoch betrifft dieses nur bestimmte Schadensfälle, die vorab vereinbart werden. Dazu können z. B. Schäden aus Hagel, Überschwemmung, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Ebenso Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.

Bei einer KFZ-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko-Versicherung auch noch sonstige Schäden ab. Hierbei geht es in erster Linie auch um Schäden, die ein Versicherungsnehmer selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Kfz-Vollkaskoversicherung fallen.

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge - ein Muss, um ein Vehikel im öffentlichen Autoverkehr fahren zu dürfen.



Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung fährt und den Unfall verursacht, haftet mit seinem gesamten Hab und Gut. Dies gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Unter anderem muss man logischerweise auch mit einer Sanktionierung für die nicht vorhandene Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen u. a. die eigene finanzielle Existenz zerstören. Eine Haftpflicht abzuschließen ist also keinesfalls zu versäumen.

Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann obendrein zur gesetzlichen Haftpflicht für KFZ auch noch eine Teil- und/oder Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder KFZ-Vollkasko für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Typischerweise sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkasko z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich bspw. zu einem selbstverursachten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Fahrzeug (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Eine Kraftfahrzeugversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein



Die Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet. Hier kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Eine Haftpflicht für KFZ bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Erstattung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird im Unterschied dazu bspw. ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil der Kosten selbst bezahlen und die Haftpflicht für Kraftfahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine KFZ-Kasko, kann ein Teil der Aufwendung von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von höchstens 50 Mio. Euro bei Schäden am Vermögen und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.

Die Schadenshöhe wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu bestellen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen KFZ Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Kennzeichen. Gerade bei einer Haftpflicht für KFZ, aber auch bei der KFZ-Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.