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Eine Krankheit, ein Unfall oder psychische Belastungen können zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führen. Wenn es sich dabei nur um ein paar Tage handelt, fällt dies meist nicht ins Gewicht. Hält die Arbeitsunfähigkeit allerdings weiter an, kann sich die Fehlzeit nicht nur auf die berufliche Entwicklung auswirken, sondern überdies erhebliche finanzielle Folgen haben.

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Der Anspruch hierauf besteht maximal sechs Wochen. Danach erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des letzten vollen Bruttolohns, maximal aber 90 Prozent des letzten Nettolohns. Aufgrund derselben Erkrankung kann ein Arbeitnehmer maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld erhalten. Dabei wird die Lohnfortzahlung mit einberechnet.

Hält die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft an, kann diese in eine Berufsunfähigkeit übergehen. Das bedeutet, dass der Berufstätige seinen ausgeübten Beruf nicht mehr oder nur noch in einem begrenzten Zeitrahmen ausüben kann. Alle Menschen die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine Erwerbsminderungsrente. Abhängig davon, ob der Betroffene nur noch weniger als drei Stunde, bzw. drei bis sechs Stunden in irgendeinem Berufsfeld arbeiten kann, erhält er eine volle bzw. eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese umfasst 30 bzw. 15 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Das reicht selten aus, um den finanziellen Bedarf zu decken. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht allerdings die Möglichkeit sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Leistungsfall eine vorher festgelegte BU-Rente. Bei der Auswahl der Höhe dieser BU-Rente ist es daher besonders wichtig, den finanziellen Bedarf bei Berufsunfähigkeit genau zu ermitteln. Auch empfiehlt sich ein Versicherungsvergleich, um einen günstigen und leistungsstarken Tarif zu finden.